Grundsätzlich ist der Fischfang mit entweder 2 Handangeln mit je maximal 2 Haken oder zum Heringsfang mit einer Handangel und bis zu 5 Haken erlaubt. Beim Angeln darf auch ein Fahrzeug verwendet werden. Das Angeln im Schilf stehend oder mit dem Fahrzeug im Schilf liegend ist jedoch zum Schutze der Natur verboten. Der Erlaubnisschein ist nur in Zusammenhang mit dem gültigen Fischereischein gültig. Für Personen, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, kann ein Ausnahmefischereischein für 40 Tage ausgestellt werden, Kostenpunkt: zusätzliche 20,00 € Aufpreis zum Erlaubnisschein.
Erlaubnisscheine werden für folgende Streckenabschnitte ausgegeben:
Bitte schauen Sie auf der Übersicht nach, für welche Abschnitte welcher Erlaubnisschein notwendig ist. Gerade wenn Sie Ihren Aufenthalt in Arnis verbringen, kann es durchaus sinnvoll sein, den Schein für Strecke 2 zu erwerben, damit Ihnen alle Möglichkeiten offen stehen. Für Gelegenheitsangler und zum Heringsfang (auch ab Arnis) genügt aber in der Regel der Schein für die Strecke 1.
Alle Erlaubnisscheine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgegeben.
Folgende Gebühren werden erhoben (Stand 01. November 2010):
Ort Zeit |
Jahr bis 31.12. |
Halbjahr 6 Monate |
Monat 30 Tage |
Woche 7 Tage |
Tag 1 Tag |
Str. 1 | 15,00 € | 10,00 € | 8,00 € | 6,00 € | - |
Str. 2 | 20,00 € | 15,00 € | 10,00 € | 8,00 € | - |
Str. 2a | - | - | 8,00 € | 7,00 € | 5,00 € |
Str. 3 | 27,00 € | 20,00 € | 12,00 € | 9,00 € | - |
Str. 3a | - | - | 10,00 € | 8,00 € | 6,00 € |
Bitte beachten Sie außerdem: Für Inhaber gültiger Mitgliedsausweise eines Angelsportvereins (Nachweis nicht vergessen!!!) beträgt die Gebühr für einen Jahreserlaubnisschein nur die Hälfte (7,50 €, 10,00 € und 13,50 €).
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine:
1) Rathaus Arnis (direkt neben unseren Ferienwohnungen)
Öffnungszeiten:
1. Januar bis 30. April
Donnerstag und Freitag jeweils von 17:00 - 19:00 Uhr
1. Mai bis 31. Dezember
Donnerstag von 17:00 - 19:00 Uhr
zusätzlich vom 01. Januar bis 31. August
Montag von 09:00 - 11:00 Uhr
Der Erlaubnisschein kann auch über den Postweg ausgestellt werden. Erforderlich ist ein gültiger Fischereischein, evtl. ein gültiger Ausweis eines Angelsportvereins. Es genügen auch Fotokopien, auch von der Gebührenmarke, vorjährige Erlaubnisscheine können verlängert werden. Neben einem frankierten Rückumschlag ist Bargeld oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Ein eventuell zu erstattendes Rückgeld geht als Spende in das Schiffchen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).
2) Wassersportzentrum Kappeln (direkt am Hafen)
Öffnungszeiten:
März bis Oktober
Montag bis Freitag jeweils von 8:30 - 18:00 Uhr
Samstag von 9:00 - 14:00 Uhr
Sonntag von 11:00 - 14:00 Uhr (von März bis Oktober)
Während der Heringssaison:
täglich ab 6:00 Uhr (nur Herausgabe der Angelberechtigungsscheine)